„Klärung der Berichterstattung über Cybersicherheitsvorfälle: Richtlinien zur Umsetzung der neuen Fernmeldegesetzgebung zur Sicherheit und Integrität „Artikel 13a“
ENISA, die Agentur für „Cybersicherheit“ der EU hat heute zwei technische Richtlinien herausgegeben. Die erste beschreibt, wie das vorgeschriebene Berichterstattungssystem für Cybersicherheitsvorfälle durch Telekommunikationsbetreiber umgesetzt werden kann, ferner Parameter und Schwellenwerte sowie die Form des Berichts; die zweite legt dar, welche spezifischen Sicherheitsmaßnahmen von Telekommunikationsbetreibern vorgenommen werden sollten.
20111213_Art13a_DE.pdf — 380.4 KB